Wohnungs-
berechtigungsschein.

Wohnungs-
berechtigungs-
schein.

Mithilfe des WBS-Scheins erhalten Sie Zugang zu leistbaren Sozialwohnungen.

Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie bei den zuständigen Ämtern der Kommunalverwaltung den Wohnungsberechtigungsschein anfordern. Dieser berechtigt Sie dazu, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung von einer Wohngenossenschaft zu beziehen.

Die wichtigsten Informationen.

Der Wohnungsberechtigungsschein ist Voraussetzung, wenn Sie eine geförderte Sozialwohnung  einer Wohngenossenschaft mieten wollen. Sie können den WBS-Schein beantragen, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben – die Höhe dieser Grenze variiert je nach Bundesland, Stadt oder Region.

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Wer Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat.

Kurz gesagt: Öffentlich geförderte Wohnungen sind einkommensschwachen und sozial bedürftigen Personen vorbehalten. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Kommunalverwaltung über die obere Einkommensgrenze für den Wohnungsberechtigungsschein in Ihrer Region. Zur Berechnung werden in der Regel alle steuerpflichtigen Einnahmen des nächsten Jahres herangezogen. Wenn Sie unter diese Grenze fallen, können Sie den WBS-Schein mit einer Gültigkeit von einem Jahr beantragen. Auch Schwerbehinderte haben einen besonderen Anspruch auf den Wohnungsberechtigungsschein.

Beachten Sie: Je nach Größe Ihres Haushalts sind Sie nur zum Einzug in geförderte Wohnungen mit einer bestimmten Anzahl von Zimmern bzw. einer maximalen Wohnfläche berechtigt. Ob Sie z.B. in einem Zwei-Personen-Haushalt oder als Familie mit drei Kindern leben, beeinflusst die Wohnungsgröße.

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Schein beantragen: So geht’s.

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Erkundigen Sie sich am besten schon im Vorhinein bei der zuständigen Behörde bzw. der Kommunalverwaltung zu den Einkommensgrenzen und Kriterien für den WBS-Schein in Ihrer Gemeinde oder Region! Anschließend benötigen Sie folgende Dokumente für eine Antragstellung beim zuständigen Amt:

Diese Dokumente benötigen Sie:

  • Antrag auf den Wohnungsberechtigungsschein (die Vorlage dafür bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download an)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweis der letzten 12 Monate (wenn Sie in einem Zwei-Personen-Haushalt leben, auch den Einkommensnachweis Ihres Partners bzw. Mitbewohners sowie einen Nachweis Ihrer Partnerschaft)
  • Geburtsurkunde bei nicht volljährigen Personen
  • evtl. Aufenthaltserlaubnis oder Studienbescheinigung

Hier finden Sie eine Mustervorlage zum Antrag auf den Wohnungsberechtigungsschein für eine geförderte Sozialwohnung.

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