Beitrags- und steuerfreie Vergütung von Umzugskosten.
Kosten steuerfrei erstatten lassen.
Mobilität und Flexibilität werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist keine Seltenheit mehr und oft mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Umzugskosten können der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer jedoch von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber unter bestimmten Voraussetzungen beitrags- und steuerfrei erstattet werden.




























