Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für Ihre Umzugskosten aufzukommen. Wenn es aber im Interesse des Unternehmens liegt, dass Sie die Arbeitsstelle am neuen Firmenstandort antreten, sind viele Arbeitgeber bereit, Ihnen die Umzugskosten teilweise oder vollständig zu ersetzen.
Wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall gehandhabt wird, ist Verhandlungssache und kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Wenn Sie bereits als anerkannte Führungskraft in einem Unternehmen agieren und dieses durch Ihren Umzug profitiert, haben Sie natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition als wenn Sie sich als neuer Mitarbeiter bei einer Firma bewerben.